Pressemitteilung Nr. 307 vom 9. August 2024
- 30,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Mai 2024 als im Mai 2023
- 0,2 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Mai 2024 als im Mai 2023
WIESBADEN – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2024 um 13,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Die Zuwachsrate liegt damit wie schon in den Monaten Juni 2023 bis Mai 2024 wieder im zweistelligen Bereich, nachdem es im Juni 2024 mit +6,3 % einen einstelligen Zuwachs gegeben hatte. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Mai 2024 gegenüber Mai 2023 um knapp ein Drittel gestiegen
Im Mai 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 934 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 30,9 % mehr als im Mai 2023.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,4 Milliarden Euro. Im Mai 2023 hatten die Forderungen bei knapp 4,0 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Mai 2024 in Deutschland insgesamt 5,6 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,2 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 9,0 Insolvenzen und das Baugewerbe mit 8,5 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 7,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
0,2 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Mai 2024 als im Vorjahresmonat
Im Mai 2024 gab es 5 691 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 0,2 % gegenüber Mai 2023. Im April hatte der Anstieg noch +27,9 % betragen.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juni 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich „Methoden“ auf der Themenseite „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online.