Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischer Berufsausbildung stehen (einschl. Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontäre).
Normalerweise münden kaufmännische und technische Ausbildungsberufe in einen Angestelltenberuf, gewerbliche und handwerkliche Ausbildungsberufe in einen Arbeiterberuf ein.
Die Auszubildenden sind im Mikrozensus, sofern sie nicht gesondert nachgewiesen werden (generell ab Berichtsjahr 2011), in den Zahlen der Angestellten und Arbeiterinnen bzw. Arbeiter enthalten.