Teilweise oder vollständige Beseitigung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen durch Verbrennen in Abfallverbrennungsanlagen, Anlagen zur thermischen Zersetzung brennbarer fester oder flüssiger Stoffe unter Sauerstoffmangel (Pyrolyseanlagen) sowie in Anlagen zur Rückgewinnung von einzelnen Bestandteilen aus festen Stoffen durch Verbrennen (z. B. Anlagen zur Veraschung von Leiterplatinen). Hauptzweck ist die Beseitigung des Schadstoffpotenzials des Abfalls.