Beiträge an bestimmte multilaterale Organisationen und an internationale Nichtregierungsorganisationen können als multilaterale Leistungen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA ) gemeldet werden. Für Organisationen, die nur einen Teil ihrer Aktivitäten zu entwicklungspolitischen Zwecken ausüben, werden vom Sekretariat des Entwicklungsausschusses DAC der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD ) ODA -Koeffizienten festgelegt. Die Liste der internationalen Organisationen (Annex 2) wird jährlich vom DAC überarbeitet.
Zweckgebundene Beiträge an Organisationen, die nicht auf dem Annex 2 stehen, können, sofern sie die Kriterien zur ODA -Anrechenbarkeit erfüllen (siehe Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit), als bilaterale ODA gemeldet werden.