Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) sind eine freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Durch die LWR erfährt man, wie viel Geld den privaten Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.
Die LWR finden in den Jahren zwischen zwei Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) statt. Die EVS ist mit einem Stichprobenumfang von rund 80 000 Haushalten die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt – zuletzt 2023. Dabei machen die Haushalte Angaben zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilienvermögen sowie der Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern. So liefert die EVS einen tiefen Einblick in die Ausgabenstrukturen der privaten Haushalte und zeichnet ein differenziertes Bild der wirtschaftlichen Lebenssituation der Bevölkerung in Deutschland. Die Konsumausgaben sind für den Warenkorb relevant, der die Basis für den Verbraucherpreisindex bzw. die Inflationsrate ist. Die Struktur des Warenkorbs wird aus den EVS-Daten generiert und mithilfe der LWR-Daten aktualisiert.
Die Teilnahme an den LWR ist freiwillig. Teilnahmebereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Die Erhebung wird als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt, um die Gesellschaft in Deutschland realistisch abzubilden. Deshalb achten die statistischen Ämter darauf, dass aus jeder Gruppe von Haushalten genügend teilnehmen: Von gering- bis gutverdienenden Haushalten und von Einpersonen- bis Mehrpersonenhaushalten. Allerdings werden nach den gesetzlichen Vorgaben in die LWR keine Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) einbezogen.
Erstmalig können die Teilnehmenden an den LWR per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) teilnehmen. Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden per Post. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.
Ob per App oder „auf Papier“ – bei den LWR machen die teilnehmenden Haushalte Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.
Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teilnehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhalten die Haushalte eine Geldprämie als Dankeschön.
Wie bei allen amtlichen Befragungen haben Datenschutz und Geheimhaltung für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden strengstens eingehalten. Das heißt, alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Die Angaben werden ohne Namen und Anschrift ausgewertet und auf die ganze Bevölkerung hochgerechnet. Somit sind Rückschlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen.