In einem Nachlassinsolvenzverfahren haften die Erben nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern nur mit dem Nachlass, d.h. mit dem ererbten Vermögen.
Das Nachlassinsolvenzverfahren gewährleistet zudem, dass mit der Insolvenzmasse ausschließlich die Nachlassgläubiger befriedigt werden. Nachlassinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren.