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Häufig gestellte Fragen
Worin unterscheiden sich der Verbraucherpreisindex und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex?
Das Statistische Bundesamt berechnet für europäische Zwecke neben dem nationalen Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) auch einen Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland.
Der VPI für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Er dient einerseits der Inflationsmessung, außerdem der Deflationierung gesamtwirtschaftlicher Größen, das heißt der Umrechnung nominaler in reale Veränderungen sowie den Empfängern regelmäßig wiederkehrender Zahlungen als Kompensationsmaßstab.
Der HVPI wurde in der Europäischen Union (EU) entwickelt, um Preisänderungen international vergleichen und zu einer Gesamtinflationsrate für Europa und der Europäischen Währungsunion zusammenfassen zu können.
Diese unterschiedlichen Zielsetzungen bedingen eine zum Teil unterschiedliche Methodik und auch kleine Differenzen beim Erfassungsbereich.
Weitere Informationen zum VPI und zum HVPI finden Sie unter Erläuterungen zur Statistik, methodische Erläuterungen in den Qualitätsberichten.
Warum veröffentlicht Eurostat den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) mit zwei Nachkommastellen?
Eurostat veröffentlicht seit dem Berichtsmonat Januar 2026 die Harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI), Teilindizes und Sonderaggregate aller Mitgliedstaaten und Aggregate der Europäischen Union (EU; beispielsweise für die Eurozone) einheitlich mit zwei Nachkommastellen. Bislang hatte Eurostat für einige Staaten – darunter Deutschland – jeweils nur eine Nachkommastelle ausgewiesen. Die Veränderungsraten für Indizes, Teilindizes und Aggregate werden seit dem Berichtsmonat Januar 2026 aus Indexwerten mit zwei Nachkommastellen berechnet, aber von Eurostat weiter mit einer Nachkommastelle veröffentlicht.
Die Anpassungen bei der Veröffentlichung des HVPI durch Eurostat tragen zu einer einheitlichen Darstellung der Ergebnisse zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bei.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den HVPI insgesamt und die Teilindizes analog zur geänderten Veröffentlichungspolitik von Eurostat mit zwei Nachkommastellen. Die Berechnung der aus dem HVPI abgeleiteten Inflationsrate erfolgt ebenfalls analog zu Eurostat aus Indexwerten mit zwei Nachkommstellen.
Berechnen Nutzende aus den mit einer Nachkommastelle dargestellten Indexwerten Veränderungsraten selbst, so sind rundungsbedingte Abweichungen zu den veröffentlichten Ergebnissen möglich.
Für den nationalen Verbraucherpreisindex (VPI) bleibt die Darstellung der Indizes und Berechnung der Veränderungsraten unverändert mit jeweils einer Nachkommastelle.
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